Newsbeiträge

Stellungnahme Uferinitiative

Der Zürichsee Landschaftsschutz engagiert sich seit über 95 Jahren für eine nachhaltige Entwicklung von Flora und Fauna rund um den Zürichsee und den Obersee. Wir beobachten und verfolgen die Entwicklung dieses einzigartigen Ufergebiets sehr genau.

Grundsätzlich erkennt der ZSL das Bedürfnis der Bevölkerung nach Erholung an. Er ist sich bewusst, dass die Erholung am Wasser besonders attraktiv ist. Auf der anderen Seite gilt es auch zu bedenken, dass das Ökosystem Zürichsee bereits heute unter Druck ist (Link). Hier ist es wichtig zur langfristigen Sicherung der Qualität – des Ökosystems und der Erholungsmöglichkeiten – für künftige Generationen sorgfältig und situationsbezogen vorzugehen.

 

Entsprechend verweist der ZSL auf seine Position zur aktuellen Debatte zur „Uferinitiative“:

 

Eine pauschale und durchgehende Erschliessung des gesamten Zürichseeufers, wie es die Initiative verlangt, greift zu kurz. Sie bringt nicht die versprochene Steigerung der Erholungsqualität und gefährdet, die verbleibenden Reste an naturnahen Standorten in den ufernahen Wasserbereichen und am Ufer, welche es zu schützen gilt.

 

Vielmehr gilt es, bedacht und sorgfältig vorzugehen und eine klare Entflechtung der diversen Uferabschnitte unter Berücksichtigung ihrer ökologischen Beschaffenheit anzustreben. Gemeinden und insbesondere auch künftige Generationen werden eine spezielle Verantwortung haben, die Ufergebiete entsprechend ihrer Bestimmung als Schutzgebiet zu schützen oder bei bereits bestehenden naturfernen Bereichen Aufwertungen vorzunehmen.

 

Gestützt auf die jahrzehntelange Beobachtung der Ufervegetation und -entwicklung und auf die Expertise unserer Fachspezialisten sind wir der Meinung, dass ein durchgehender Seeuferweg entlang des Zürichsees unzumutbare Folgen für Pflanzen, Tiere und allgemein auf die Umwelt hätte, selbst wenn aufwändige und kostenintensive Begleitmassnahmen (Überwachung, Reinigung, Ausgleichsmassnahmen etc.) getroffen werden würden.

 

Zur oben genannten Positionierung führten unter anderem die folgenden Punkte:

  • Ried und Schilfgebiete, wie jene in den Gebieten Schirmensee (Feldbach) oder «Frauenwinkel» am oberen Ende des Zürichsees, sind hoch sensible Ökosysteme, die bei grösserer Nutzung durch den Menschen rasch aus dem Gleichgewicht geraten und Schaden davon tragen.
  • In Ufernähe befinden sich unzählige Brutplätze, zum Beispiel jene von Stockente, Blässhuhn, Tüchel, Kolbente, Schwan und auch andere. Diese würden durch häufige Frequenz von Menschen gestört.
  • Der Zürichsee als Naherholungsraum kann auch von einem Kursschiff aus oder von den zahlreichen prächtigen Spazierwegen an den Hängen genossen werden. Erholungslandschaften rund um den See, aber nicht direkt an seinen Ufern lassen eine verantwortungsbewusste Nutzung zu. Der ZSL setzt sich mit seinem Projekt Erholungslandschaft Zürichsee dafür ein, dass Erholungsmöglichkeiten nicht nur in unmittelbarer Ufernähe sorgfältig, situationsbezogen und im Einklang mit den ökologischen Gegebenheiten entwickelt werden.
  • Kiesflachufer dienen vielen Fischen als Laichplatz und sind zugleich Fisch-Kinderstuben. Solche ökologisch hoch sensible Gebiete sind einzigartige Lebensräume und diese gilt es zu schützen.
  • Die durch einen durchgehenden Seeuferweg erhöhte Nutzung des Seeufers würde auch ein grösseres Abfallproblem auslösen.

 

Der ZSL gewichtet daher das öffentliche Interesse an naturnahen, biologisch funktionierenden, möglichst ruhigen Seeuferzonen deutlich höher als das Bedürfnis nach einem durchgehenden Seeuferweg.

 

Februar 2024

Mehr Grossbäume am Zürichsee

In der Absicht zu mehr Grossbäumen am Zürichsee und damit zur Lebensraumqualität beizutragen, hat der  Zürichsee Landschaftsschutz politischen Behördenvertretern Regelungs- und Fördermöglichkeiten zusammengestellt, die bei einer (Teil-)Revision der kommunalen Bau- und Zonenordnung in Betracht gezogen werden können. 

Beispiel einer Regelmöglichkeit zeigt das obige Bild: Vom Bauwilligen kann von Beginn weg ein ausgearbeiteter Umgebungsplan mit Angaben zum bestehenden und neuen, zukunftsfähigen Baumbestand als Teil des Baugesuchs verlangt und dessen Vollzugbei der Bauabnahme auch kontrolliert werden. Allfällige Änderungen bei der Umgebungsgestaltung sollten hinsichtlich Baumbestands wiederum bewilligungspflichtig sein. Die Baubewilligung kann hinsichtlich sichernder Nebenbestimmungen die gesetzlichen Möglichkeiten nach § 238 Abs.3 PBG umfassend ausschöpfen.

Dies ist nur eines der genannten Beispiele – die gesamte Auswahl der Regelungs- und Fördermöglichkeiten, die der ZSL an Gemeinderäte an Gemeinden rund um den Zürichsee sendete, finden Sie hier: Mehr Grossbäume am Zürichsee


Das Landschaftsbild des Zürichsees wird seit Jahrzehnten geprägt von einem durchgrünten Siedlungsgebiet mit grossen Bäumen. Der Grossbaum ist für das Landschaftsbild, die Biodiversität und die Bemühungen gegen den fortschreitenden Klimawandel von erheblicher Bedeutung. Seit ein paar Jahren sind die Spuren des Verlusts von Bäumen und Baumgruppen und der Verzicht auf Neupflanzungen deutlich sicht- und wahrnehmbar: Landschaftliche Strukturen gehen verloren, prägnante Bäume werden gefällt, die Identität stiftenden Grenzen zwischen den Gemeinden verwischen. Als ebenso bedeutsam erachten wir diesen Verlust im Hinblick auf die Problematik der Klimaerwärmung, die besiedelte Gebiete deutlich stärker als die unbebaute Landschaft trifft. Der Verein Zürichsee Landschaftsschutz begrüsst es, wenn sich die Zürichsee-Gemeinden aktiv für den Erhalt und die Neupflanzung von Grossbäumen und damit für die Förderung derer Ökosystemleistungen einsetzen.

 

 

 

Newsletter Januar 2023

Rüschlikon, 20. Januar 2023 – Wir hoffen, dass Sie bereits gut im neuen noch jungen Jahr gestartet sind und freuen uns, Ihnen hiermit den zweiten Newsletter des Zürichsee Landschaftsschutz zukommen zu lassen. Mit den ZSL News möchten wir den Kontakt mit Ihnen, unseren Mitgliedern, pflegen. Wir möchten Sie regelmässig – drei bis vier Mal jährlich – über unsere Aktivitäten informieren und Ihnen einen Einblick in die laufenden Projekte und Engagements der ZSL Vorstandsmitglieder geben.

Mit dem Versand des ersten Newsletters im Oktober sind wir zufrieden: Ihre Rückmeldungen zu den Inhalten und die vielen E-Mail Adressen, die wir bereits sammeln konnten, zeigen, dass dieses Kommunikationsformat von Ihnen geschätzt wird. Darüber freuen wir uns sehr.

Wir freuen uns über den Austausch mit Ihnen und nehmen auch gerne Themen-Wünsche entgegen.

Sie erreichen uns unter info@zuerichsee-landschaftsschutz.ch

 

Wir wünschen Ihnen eine angenehme Lektüre.

ZSL Newsletter Januar 2023 final

 

Im Namen des Vorstandes und mit besten Grüssen

 

Thomas Isler

Präsident Zürichsee Landschaftsschutz

 

Projekt Fokusraum Wädenswil – Krautgarten

Frisches Gemüse im Quartier

Träumen Sie vom eigenen Garten? Aber der Aufwand und das ganze Drumherum schrecken Sie ab? Es geht auch einfacher! Ab Mai 2023 können Interessierte aus der Au beim «Krautgartenprojekt» mitmachen.

Wädenswil, 5.9.2022 – Im Rahmen des Projekts, das vom Verein Zürichsee Landschaftsschutz gefördert wird, soll an der alten Steinacherstrasse schon nächstes Jahr das «Krautgartenprojekt» realisiert werden. Wir bereiten mit LandwirtInnen den Boden vor und GärtnernInnen säen und pflanzen die Saat und Setzlinge. Anschliessend kommen Sie, alle Nochnicht-Gärtnerinnen und -Gärtner, ins Spiel. Gegen eine kleine Pacht können interessierte QuartierbewohnerInnen die jeweils etwa 45 m2 grossen bestellten Beete mit den verschiedenen Gemüsearten übernehmen. Von Mai bis zum Herbst können Sie Ihrer Schaffenslust als BiogärtnerIn freien Lauf lassen und Ihr Beet hegen und pflegen und anschliessend auch ernten.

Die vorbereitenden Gespräche mit der Landeigentümerin, der Stadt Wädenswil, der Schule Steinacher, dem Quartierverein Au, dem Bewirtschafter und der Genossenschaft Wädichörbli sind am Laufen.

Bei Interesse wenden Sie sich unverbindlich an: luethi@quadragmbh.ch

Anfang 2023 wird die Initialgruppe «Fokusraum Au» eine Infoveranstaltung dazu veranstalten

 

Zürichsee Landschaftsschutz

Etwa so könnte ihr Krautgarten aussehen. (Foto: quadra gmbh, zVg)

Zürichseelandschaftsschutz Kolbenente

95. GV des Zürichsee Landschaftsschutzes

 

Unsere Generalversammlung findet am Samstag, den 11. Juni 2022 um 1400 im Landgasthof Halbinsel Au, Austrasse 59 in 8804 Au ZH statt.

 

An dieser Generalversammlung tritt leider unser langjähriger Aktuar und vermutlich auch Senior im Vorstand, Kuno Jäggi, Wollerau, zurück. Jahrzehntelang hat er den Zürichsee Landschaftsschutz intensiv begleitet, lange Jahre nun auch schon als Aktuar. Seinen intensiven Einsatz für den Zürichsee und den Landschaftsschutz in allen Facetten werden wir nicht vergessen, nicht zuletzt hat er als Gebietsverantwortlicher in Usser-Schwyz in vielen Bereichen intensiv am Landschaftsschutz und unserem See gewirkt und wird uns deshalb wohl sehr fehlen.

An der Generalversammlung stehen die normalen statutarischen Geschäfte an, gleichzeitig ist der Vorstand wieder zu wählen, die Amtsdauer beträgt gem. den Statuten Art.8, Abs.2, 3 Jahre und ist dieses Jahr fällig.

Im Anschluss an die GV wird unser Projektleiter unserer Studie „Erholungslandschaft Zürichsee“, Vorstandsmitglied Joachim Kleiner, den Stand der Umsetzung an Hand des Beispiels der Stadt Wädenswil erläutern. Dabei wird er auf die inhaltlichen Schwerpunkte des Projekts sowie auch den Stand der Finanzierung zu sprechen kommen.

Ebenfalls nutze ich hier die Gelegenheit, Sie zu bitten, dem Zürichsee Landschaftsschutz Ihre E-Mail Adresse mitzuteilen. So erhalten Sie künftig schnell und aktuell Informationen über unsere Aktivitäten. Die Adressen werden vertraulich behandelt und nicht weitergegeben.

Senden Sie uns eine Mail mit Ihrem Namen an: info@zuerichsee-landschaftsschutz.ch und wir nehmen Sie auf die Verteilliste unseres Newsletters auf.

 

Thomas Isler, Präsident

 

95. Jahresbericht Zürichsee Landschaftsschutz PDF

Zürichsee Landschaftsschutz verlangt Streichung des neuen Richtplaneintrags

Zürich, März 2021 – In der Gemeinde Hombrechtikon sollen Anpassungen im kantonalen Richtplan zukünftig den Bau von Abstellanlagen für Personenzüge ermöglichen. Durch dieses Projekt wären schützenswerte Lebensräume von seltenen Tierarten bedroht und die Landschafts- und Erholungsqualität in diesem äusserst attraktiven Gebiet würde massiv geschmälert.

 

Lebensraum von seltenen Tierarten

Das für die Abstellanlage von S-Bahnzügen vorgesehene Gebiet in Feldbach liegt in einem kantonalen Landschaftsschutz- und Landschaftsförderungsgebiet. Früher war diese langgezogene Senke ein Flachmoorgebiet, welches an der nordseitigen Hanglage mit Reben und Magerwiesen begrenzt war. Im Gebiet brütet die seltene Zaunammer und leben auch Zauneidechsen und Schlingnattern, die durch dieses Projekt ihren Lebensraum weitgehend verlieren würden.

Die Senke hat ein hohes Potential als Moorregenerationsfläche. Durch die Abstellanlage würde dieses Gebiet stark beeinträchtigt und eine Moorregeneration wäre nicht mehr möglich.

 

Mehr Lärm und weniger Erholung

Das Gebiet ist ein wichtiges und viel besuchtes Erholungsgebiet. Die naturnahe Geländekammer und der zeitweilige Blick auf den Zürichsee und die Voralpen machen das Gebiet sehr attraktiv. Die Abstellanlage würde das schöne Landschaftsbild stark beeinträchtigen. Wander- und Velowege, welche heute durch dieses wenig verbaute, natürliche Gebiet verlaufen, würden künftig entlang von Geleisen mit S-Bahnwagen führen. Mit den dazugehörenden Lärm- und Lichtemissionen würde die Erholungsfunktion des Gebietes massiv geschmälert.

Dieser neue Richtplaneintrag ist deshalb aus Sicht des Zürichsee Landschaftsschutzes ersatzlos zu streichen.

Der Zürichsee Landschaftsschutz engagiert sich für den Schutz und die Förderung der Lebensräume und des Landschaftsbildes an den Ufern des Zürichsees und des Obersees. Deshalb ist es dem Verein ein grosses Anliegen, dass bei Richtplanänderungen und Bauvorhaben entlang des Seeufers Ökologie und Landschaftsbild gebührend berücksichtigt werden.

Kontakt:

Roeland Kerst, ZSL Sektion oberes rechtes Zürichseeufer, 044 920 71 72, kerst@bluewin.ch

Thomas Isler, ZSL Präsident, 044 789 86 86, thomas.isler@gessner.ch

Veronika Studer Bärlocher, ZSL Kommunikation, vstuder@gmx.net

Weitere Informationen:

Stellungnahme ZSL Richtplan, 3.3.21

Uetikon: Zürichsee Landschaftsschutz stellt Bedingungen

Zürich, August 2020 – Im Juni hat die Gemeinde Uetikon und der Kanton Zürich die Gestaltungspläne zum «Lebendigen Quartier am See» aufgelegt. Der Verein Zürichsee Landschaftsschutz begrüsst das Projekt und formuliert jedoch wichtige Ergänzungen. Damit soll das Zürichseeufer und das Landschaftsbild im Rahmen des Bauprojekts geschützt werden.

 

Tiefer, grüner und lockerer

 

Für die Gemeinde Uetikon stellt dieses Projekt eine Chance dar, die es aus Sicht des Zürichsee Landschaftsschutzes – unter Berücksichtigung gewisser Einwände – zu nutzen gilt. Die Dimensionen der geplanten Überbauung ist für ufernahe Bereiche aussergewöhnlich. Die vom Verein formulierten Einwände, welche dazu beitragen, dem Projekt ökologischen und landschaftlichen Vorbildcharakter zu verleihen, sollen bei der Entstehung des neuen urbanen Quartiers berücksichtigt werden.

«Wir setzen uns dafür ein, dass die Bauten gut in die Landschaft eingebunden werden.» sagt Thomas Isler, Präsident der Zürichsee Landschaftsschutzes. Und führt weiter aus: «Wir haben deshalb dem Kanton und der Gemeinde vorgeschlagen, die Höhe der Wohngebäude hin zum Seepark zu reduzieren und Fassaden zu begrünen.»

Insbesondere mit ökologischen und landschaftlichen Einwänden trägt der Verein zu einer verbesserten Nachhaltigkeit des Bauprojekts bei. Besonders wichtig ist ihm dabei die Schaffung von Freiräumen, die Vernetzung zwischen Seeareal und Bahnlinie sowie gut durchgrünte Siedlungszwischenräume.

Weitere Einwände betreffen den grosszügig angelegten Park. Dort sollen möglichst keine neuen Bauten entstehen und mit der Pflanzung von hohen Bäumen können ökologische Ausgleichsmassnahmen getroffen werden, die ebenfalls zu einer guten Gliederung der See-Ansicht beitragen. Um dies auch wirklich erreichen zu können, schlägt der Zürichsee Landschaftsschutz vor, dass für alle Neubauten ein Architekturwettbewerb ausgeschrieben werden sollte, damit städtebaulich und landschaftlich gute Lösungen gefunden werden können. «Das künftige Wohnquartier in Uetikon soll trotz urbaner Dichte zu einem ausgewogenen und naturnahen Lebensraum am Zürichsee werden» hält Thomas Isler abschliessend fest.

Der Zürichsee Landschaftsschutz engagiert sich für den Schutz und die Förderung der Lebensräume und des Landschaftsbildes an den Ufern des Zürichsees und des Obersees. Deshalb ist es dem Verein ein grosses Anliegen, dass bei Bauvorhaben entlang des Seeufers Ökologie und Landschaftsbild gebührend berücksichtigt werden.

Kontakt:

Roeland Kerst, ZSL Sektion oberes rechtes Zürichseeufer, 044 920 71 72, kerst@bluewin.ch

Joachim Kleiner, ZSL Vorstandsmitglied, 076 378 82 26, jkleiner@hsr.ch

Thomas Isler, ZSL Präsident, 044 789 86 86

 

Weitere Informationen:

Gestaltungsplan Kanton Einwendung 19.07.2020

Gestaltungsplan Gemeinde Einwendung 19.07.2020