Kitesurfen auf dem Zürichsee nur unter klaren Bedingungen

Für Kitesurfen ist der Zürichsee nur sehr bedingt geeignet. Der ZSL stellt sich dem Anliegen des Zürcher Regierungsrats nach einer Teilöffnung des Sees nicht grundsätzlich entgegen, verlangt aber die Einrichtung von Seeuferschutzzonen, um die ruhenden, brütenden und nahrungssuchenden Vögel zu schützen.

Der Zürichsee Landschaftsschutz (ZSL) engagiert sich seit über 80 Jahren für eine nachhaltige Entwicklung von Flora und Fauna rund um den Zürichsee und Obersee. Mit unseren Fachspezialisten verfolgen wir die Entwicklung dieses einzigartigen Ufergebiets sehr genau. Entsprechend nehmen wir das laufende Vernehmlassungsverfahren zu einer allfälligen Freigabe von Teilen des Zürichsees für das „Kitesurfen“ für einen Positionsbezug wahr:

In Kenntnis der Schönheit und des Erholungswertes des Zürichsees hat der ZSL grundsätzlich grosses Verständnis, dass immer mehr Menschen an und auf den See drängen. Das schon gestörte Gleichgewicht zwischen Ansprüchen der Menschen und den Bedürfnissen von Flora und Fauna zwingen aber dazu, jeden neuen Anspruch und jede regulatorische Änderung zu Gunsten der Erholung kritisch zu hinterfragen.

Die vom „Sportkanton“ Zürich kommunizierte Öffnung von Teilen des Zürichsees für das „Kitesurfen beurteilt der ZSL wie folgt:

  • Vorab ist festzustellen: Für Kitesurfen geeignet ist konstanter sideshore oder side-onshore Wind von 10 bis 35 Knoten. Ungleichmässiger Wind ist ungeeignet und gefährlich. Bei Gewittergefahr darf der Sport nicht ausgeübt werden, weil offenbar eine hohe Blitzschlaggefahr besteht. Es erstaunt nicht, dass bisher in der Schweiz die Kitesurf-Reviere sich auf die windreichen Gewässer des Silvaplanersee, Neuenburgersee, Urnersee und Thunersee beschränken.
  • Beim Kitesurfen muss eine Fläche von mindestens 90 Metern Breite in Lee permanent frei von Hindernissen (andere Wassernutzer, Gegenstände) sein. Im Einstiegsufergebiet dürfen keine aufragenden Hindernisse vorhanden sein. Es wird empfohlen, Kitesurfen nur im ufernahen Bereich zu betreiben, sodass das Ufer jederzeit schwimmend erreicht werden kann.
  • Der ZSL geht davon aus, dass der Zürichsee sich nur an wenigen Orten für gefahrloses Kitesurfen eignet. Die idealen Bedingungen dürften nur sporadisch angetroffen werden. Folglich kann festgehalten werden, dass sich der Zürichsee für diese Sportart wenig eignet.
  • Was die effektiv anzunehmende Belastung durch mögliche Kitesurfer betreffend den Erholungsbetrieb angeht, so dürfte diese sich daher in Grenzen halten.
  • Zielkonflikte mit verschiedenen Naturschutzanliegen sind indes nicht von der Hand zu weisen, insbesondere die Forderung nach natürlichen, funktionalen Ufergebieten.
  • Trotz angestrebter räumlicher Segregation (Kitesurfen nur in Teilen des Zürichsees) sind keine eigentlichen Störungspufferzonen um die natürlichen Uferzonen (z.B. Feldbacher Bucht) vorgesehen. Solche sind jedoch notwendig, um eine ökologisch verantwortungsbewusste Nutzung der Wasserfläche sicherzustellen.
  • Sollten in Ufernähe Kitesurfer aktiv sein, so besteht im Frühling und Sommer die Gefahr, dass brütende Vögel stark gestört werden. Mögliche Konfliktzonen sind etwa kleine Badebuchten, die für Kitesurfer ideal zum Einwassern sind, aber allseits eng an das Schilfrohr anschliessen (z.B. in der Rietliau, 200m vom Strandbad Wädenswil), aber auch die grösseren Schilfgebiete.
  • Für Arten (z.B. Flussseeschwalbe), die zur Nahrungssuche nicht nur Naturschutzzonen, sondern alle Uferbereiche nutzen, hat die neue Regelung einschnürende Konsequenzen. Ihre Nahrungssuchräume werden durch eine zusätzliche Beanspruchung des Sees weiter eingeschränkt, insbesondere bei windigem Wetter mit aufgerauter Wasseroberfläche, wenn ohnehin schon Nahrungs- und Futterengpässe bestehen.
  • Das Risiko heikler Kreuzungen von Kitesurfer mit anderen Seenutzern (v.a. Booten) sollte nicht unterschätzt werden, da keine gruppenspezifischen Unterteilungen des Sees geplant sind (wie es sie teils auf Bergseen gibt).

Fazit

Der ZSL stellt sich einer Öffnung von Teilen des Zürichsees für das Kitesurfen nicht grundsätzlich in den Weg. Er fordert aber den Kanton Zürich mit Nachdruck auf, mit der Einrichtung von Störungspufferzonen und Seeuferschutzzonen die ruhenden, brütenden und nahrungssuchenden Vögel viel stärker zu schützen – so, wie es der Kanton Schwyz entlang den biologischen Hotspots am Zürich- und Oberseeufer bereits seit 1980 macht.

Medienmitteilung [PDF]

Kontakt: Thomas Isler, Präsident Zürichsee-Landschaftsschutz, 079 364 90 09


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